Die Warntafeln dienen zur vorderen und hinteren Kennzeichnung der Überbreite von Anbaugeräten bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen (z.B. Traktoren, Mähdrescher, andere Erntemaschinen oder Lof-Zugmaschinen) und sorgen somit für mehr Sicherheit im landwirtschaftlichen Straßenverkehr.
Neben Komplettsystemen sind auch Ersatzteile und Zubehör lieferbar.
Die Warntafeln entsprechen den Vorschriften ECE R104 zur Kennzeichnung der Überbreite in Deutschland und Österreich 1.
Bei Fahrzeugen mit Überbreite wird die Warntafel am Fahrzeugheck angebracht. Diese soll mit den seitlichen Aussenkanten des Fahrzeugs abschliessen. Falls die Ladung nur einseitig hinausragt, soll nur dieser Ladungsüberstand gekennzeichnet werden. Die Warntafeln sollen sich dabei nicht höher als 1,5 m oberhalb der Fahrbahn befinden.Die Streifen der Überbreiten-Warntafel sollten außerdem von oben innen nach unten aussen verlaufen.
- Vorschriften für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Überbreite
Rechtsgrundlage für die reflektierenden Warntafeln in Österreich ist § 2d Abs. 1 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (KDV 1967):
Reflektierende Warnmarkierungen zur vorderen und hinteren Kennzeichnung von Anbaugeräten müssen aus rot-weiss rückstrahlenden Flächen mit unter 45° nach außen und unten verlaufenden roten und weißen Streifen, die jeweils eine Breite von mindestens 100 mm haben müssen, bestehen. Solche Warnmarkierungen dürfen nur paarweise angebracht werden. Die Abmessungen müssen mindestens 280 x 280 mm betragen. Hinsichtlich der Rückstrahlwirkung und der Leuchtdichtefaktoren gelten die Anforderungen des Abs. 1. Signaltafeln und Signalfolien gemäß Anhang XII Z 6.26 der delegierten Verordnung 2015/208, ABl. L 42, S 1 vom 17.02.2015 gelten jedenfalls als reflektierende Warnmarkierungen, auch wenn sie andere Abmessungen aufweisen. ↩︎


